WISSENSWERTES ZU LUFTAUFNAHMEN
Oft gestelle Fragen
In der Regel darf 100 Meter hoch und etwa 200 Meter weit geflogen werden.
Diese Werte können aber je nach Bundesland, Städten und Gemeinden variieren.
Die schönsten Aufnahmen entstehen aber in einer Höhe von 5 Meter bis 50 Meter.
Wir sind im Besitz aller benötigten Genehmigungen für das Land Hessen. Je nach Ort oder Gemeinde und Art der Aufnahmen kann eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein, insbesondere in Gebieten rund um Flughäfen.
Dies ist in den meisten Fällen aber nicht der Fall.
Für Aufnahmen in anderen Bundesländern kontaktieren sie uns bitte.
Ideal ist natürlich strahlender Sonnenschein und Windstille.
Bei Regen, Schnee und starken Wind kann nicht geflogen werden.
Wir sind im Besitz aller benötigten Versicherungen für Foto- und Videoflüge.
Selbstverständlich können unsere Kunden ihre Aufnahmewünsche im Vorfeld und während des Einsatzes äußern.
Je nach gebuchtem Paket bekommen Sie von uns die Daten im Rohformat oder bearbeitet geliefert.
Gegen Aufpreis ist auch jederzeit eine zusätzliche Bearbeitung nach Ihren Wünschen möglich.
Ja. Sofern technisch möglich, bieten wir Ihnen das gerne als Zusatzleistung an.
Gerne schneiden und bearbeiten wir auch ihre Rohaufnahmen zu einem fertigen Film.
Fragen Sie uns einfach!
Für eine individuelle Lösung sprechen Sie uns einfach an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.